Zians-Haas Rechtsanwälte

Alkoholschloss: Neuer Europäischer Code auf dem Führerschein

11.05.2015

Auf dem Führerschein der Fahrer, die aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung nur ein Fahrzeug führen dürfen, was mit dem Alkoholschloss („alcolock“) ausgestattet ist, wird nun der neue Code 69 eingetragen. Europa hat diesen einheitlichen Code eingeführt um die Mitgliedsstaaten anzuregen sich mit dem alcolock auseinanderzusetzen. Die europäische Kommission wünscht in der Tat, dass die Mitgliedsstaaten diese Maßnahme mehr und mehr gebrauchen im Kampf gegen das Fahren unter Alkoholeinfluss.

Momentan benutzen die einzelnen Mitgliedsstaaten nationale Codes um auf den Führerscheinen die Notwendigkeit des alcolocks vorzusehen. Dieser Code gilt selbstverständlich nur für das betroffene Land und nicht außerhalb des Staatsgebietes. In Belgien handelt es sich aktuell um den Code 112, was das alcolock angeht. Der europäische Code 69 ist jedoch in ganz Europa anzuwenden.

Die Mitgliedsstaaten müssen ihre Regeln bis zum 1.1.2017 angepasst haben.

Die europäische Richtlinie 2015/653 enthält im Übrigen eine aktuelle Liste der einheitlichen Codes, dies anhand des technischen und wissenschaftlichen Fortschrittes. Die meisten Codes beziehen sich auf die technische Unterstützung behinderten Personen. So gibt es zum Beispiel Codes bezüglich der Höchstleistung des Fahrzeugs.

Zudem wurden neun Codes bezüglich der eingeschränkten Nutzung eingeführt, wie zum Beispiel der Code 61 (Fahrten nur tagsüber erlaubt), Code 63 (Fahren ohne Beifahrer), Code 67 (nicht auf Autobahnen) und der bereits angesprochene Code 69. Diese Codes betreffen den Gesundheitszustand des Fahrers bzw. Gefahrensituationen (wie zum Beispiel Fahranfänger oder ältere Fahrer).

Die Richtlinie 2015/653 tritt am 15. Mai 2015 in Kraft.

<< zurück